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Gelangensbestätigung bei Freek - 28.02.14

Gelangensbestätigung Die Einführung der Gelangensbestätigung in Deutschland hat in den vergangenen Monaten für viel Wirbel in der Industrie gesorgt. Wenn Unternehmen Waren an im EU-Ausland ansässige Abnehmer liefern, müssen sie, zur Wahrung der Umsatzsteuerfreiheit innerhalb der EU, nachweisen, dass die Waren wirklich in dem anderen EU-Mitgliedsstaat angekommen sind. Dies lässt sich am einfachsten durch die Bestätigung des Kunden bewerkstelligen, der eine sog. Gelangenbestätigung ausfüllt und an den Verkäufer zurück schickt.

Die Gelangensbestätigung muss einen gewissen formellen Rahmen haben und bestimmte Informationen erhalten. Auch kann sie aus mehreren, logisch miteinander verbundenen Dokumenten bestehen. Die Zusammenfassung eines Quartals ist ebenfalls möglich.

Die Firma Freek schickt seit dem vergangenen Jahr mit jeder EU-Lieferung ein Bestätigungsformular per Post oder E-Mail, das die Beschäftigung mit dieser formellen Angelegenheit auf ein Mindestmaß reduziert. Wenn Sie Fragen dazu haben, können Sie sich gerne an unser Team wenden.


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